Bericht: Auflösung der Gallus Immobilien eG und mögliche Konsequenzen für Anleger

Die in München ansässige Gallus Immobilien eG befindet sich seit Ende April 2024 in Liquidation. Diese überraschende Entwicklung wurde durch einen Beschluss der außerordentlichen Generalversammlung am 25. April 2024 herbeigeführt. Die Genossenschaft, deren Geschäftszweck ursprünglich die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum durch Immobilienprojekte vorwiegend in der Schweiz war, sieht sich nun mit erheblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert.

Auslöser für die Auflösung war eine Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften. Ein Referentenentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vom Juli 2023 sieht eine erweiterte Staatsaufsicht über Prüfungsverbände vor. Dies hat weitreichende Konsequenzen für das Geschäftsmodell der Gallus Immobilien eG.

Besonders kritisch wird die bisherige Praxis der Zinszahlungen an Genossenschaftsmitglieder gesehen. Der Gesetzentwurf stuft solche Zahlungen als potenziell unseriös ein, insbesondere wenn die Zinserzielung als vorrangiger Förderzweck erscheint. In solchen Fällen droht sogar eine zwangsweise Auflösung durch die Finanzaufsicht BaFin, was gravierende Auswirkungen auf die Mitgliedereinlagen haben könnte.

Um einer möglichen Zwangsauflösung zuvorzukommen, hat die Genossenschaft beschlossen, sich selbst aufzulösen. Ziel ist es, die Rückführung der Mitgliedereinlagen innerhalb von 3-5 Jahren eigenständig zu gestalten. Während der Liquidationsphase dürfen keine Mitglieder ausscheiden, und bereits ausgesprochene Kündigungen werden als unwirksam betrachtet.

Die Situation ist für die Anleger äußerst beunruhigend. Dies gilt nicht nur für die Mitglieder der Gallus Immobilien eG, sondern auch für Anleger der Gallus Immobilien Wohnbau 1 GmbH & Co. geschlossene InvKG und der Gallus Immobilien Wohnbau 2 GmbH & Co. geschlossene InvKG.

Verschärft wird die Lage durch regulatorische Maßnahmen der BaFin. Bereits im April 2023 untersagte die Behörde der zuständigen Kapitalverwaltungsgesellschaft den Vertrieb von Anteilen an verschiedenen Investmentvermögen, darunter auch die genannten Gallus-Gesellschaften. Im August 2023 folgte der Entzug der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb für die Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Diese Entwicklungen werfen ein Schlaglicht auf die Risiken bestimmter genossenschaftlicher Anlagemodelle und unterstreichen die Notwendigkeit einer gründlichen Prüfung für betroffene Anleger.

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